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Tourismusabgabe Rheingau

Tourismusabgabe ab 01. Juli 2021 im Rheingau

Liebe Gäste, Die Stadt Oestrich-Winkel ist staatlich anerkannter Tourismusort. Sie wird gemäß § 13 des Kommunalen Abgabengesetzes in Hessen voraussichtlich ab 1.7.2021 einen Tourismusbeitrag in Höhe von 2 Euro pro Person/Übernachtung bei Reisen aus privatem Anlass erheben. Die Einnahmen aus diesem Beitrag fließen ausschließlich touristischen Projekten zu, damit wir Ihren Aufenthalt in der Region noch attraktiver gestalten können. Erhebungsgebiet ist das Gebiet der Stadt Oestrich-Winkel. Für die Benutzung von Einrichtungen und für die Teilnahme an Veranstaltungen, die besondere zusätzliche Aufwendungen erfordern, kann neben dem Tourismusbeitrag ein besonderes Eintrittsgeld erhoben werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt im Rheingau! Die stetige Verbesserung unseres touristischen Angebotes liegt uns sehr am Herzen. Gerne senden Sie Ihre Anregungen an info@rheingau.com. Vielen Dank!